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Aerosol-Messung im RTZ

Aerosolmessung des Fraunhofer Instituts zusammen mit ParteQ GmbH belegt:
Belüftete Reithalle ist wie Außenbereich zu bewerten.
05. August 2021

 

Pressemitteilung des DKThR
Warendorf (DKThR). Der bundesweit agierende Fachverband für pferdgestützte Therapie, Förderung und den Pferdesport für Menschen mit Behinderung, Deutsches Kuratorium für Therapeutisches Reiten (DKThR), beauftragte das Fraunhofer-Institut HHI zusammen mit der ParteQ GmbH im Frühjahr 2021 mit einer direkten Aerosolmessung in einer klassischen Reithalle unter Berücksichtigung von Reit- und Therapieszenen mit und ohne Maske. Es handelt sich hierbei um die erste deutschlandweite direkte Aerosolmessung in einer Reithalle. Diese fand im Reit-Therapie-Zentrum Weisser Bogen in Köln statt, einer anerkannten Einrichtung des DKThR.

Die Halle mit den Maßen 20 mal 40 Metern entspricht der klassischen Bauweise von Reithallen, die grundsätzlich luftdurchflutet gebaut sind, zusätzlich blieb ein seitliches Tor geöffnet. Die Messung fand dabei an einem warmen, nahezu windstillen Tag statt, so dass auch kein Durchzug gegeben war. Die Untersuchungen ergaben in allen Szenarien keine nennenswerte Aerosolkonzentration, diese lagen stets unter 1%. Die Untersuchungen erfolgten mit Hilfe von Dummys, durch die Aerosole ausgestoßen wurden. Sie wurden dabei an die unterschiedlichen Szenarien aus Therapie und Reiteinheiten angepasst, jeweils mit Messungen mit und ohne Maske.

  • Alle gestellten Szenarien zeigten extrem geringe Transportraten des Aerosols. Lediglich in unmittelbarer Nähe zum Emitter konnten Werte im Bereich von 0,6% des Quellwertes gemessen werden. Dies war in den Therapiesituationen der Fall. Selbst diese Konzentrationen sind so niedrig, dass eine Ansteckung mit viralen Erkrankungen durch Aerosoltransport extrem unwahrscheinlich ist.
  • Der nachgestellte Reitunterricht zeigte dagegen Übertragungsraten des Aerosols, die im Bereich der Messungenauigkeit lagen, so dass hier eine Virusübertragung durch Aerosoltransport ausgeschlossen werden kann. Die Wissenschaftler kommen zu dem Schluss, dass belüftete Reithallen hinsichtlich der Aerosolübertragung nicht anders zu bewerten sind als der Außenbereich. Es kommt lediglich auf den Abstand von grundsätzlich eins Komma fünf bis zwei Metern an sowie auf das Tragen eines mehrlagigen Mundnasenschutzes in Szenarien, in denen der erwähnte Abstand nicht eingehalten werden kann.

Dieses Ergebnis entspricht der Haltung des Fachverbands seit Beginn der Pandemie unter fachlicher Betreuung seines Medizinischen Beirats und unterstützt zudem das Ergebnis der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) mit Hilfe des COVID-19 Risikorechners für Aerosolübertragung des Max-Planck-Instituts (siehe Pressemitteilung vom 21.04.2021: Coronavirus: Nur geringe Ansteckungsgefahr in Reithallen ➚ (pferd-aktuell.de).

https://www.dkthr.de/aerosolmessung-des-fraunhofer-instituts-zusammen-mit-parteq-gmbh-belegt-belueftete-reithalle-ist-wie-aussenbereich-zu-bewerten/ ➚

Nächster Schritt in die Normalität

Die Inzidenzwerte entwickeln sich weiter positiv, so dass wir in Köln ab heute, 12.06.2021, die Inzidenzstufe 1 erreicht haben. Auf der Website des Pferdesportverbandes Rheinland steht:

„Bei Vorliegen der Inzidenzstufe 1 entfällt nach §14 Abs. 4 Nr. 6 CoronaSchVO die Erforderlichkeit der Negativnachweise, sofern die Inzidenzstufe 1 auch für das ganze Land NRW vorliegt.“

Das heißt für uns: Reitsport und Reitunterricht ist auf dem Außenplatz und auch in der Reithalle möglich. Die Negativnach-weise (Test, Impfnachweis) sind ab sofort nicht mehr erforderlich.

Weiterhin gelten die Maskenpflicht, die Hygieneregeln und auch die Dokumentationspflicht zur Nachverfolgung.

Bitte verfolgt weiter unsere Infos auf der Website sowie auf auf der Facebook- und Instagramm-Seite – sobald sich die Inzidenzwerte verschlechtern, müssen wir die Regeln wieder anpassen!

Gute Nachricht: Vorsichtiger Start in Normalität

Laut Corona-Schutzverordnung sind wir bei den aktuellen Werten in Stufe 2 einzuordnen: Wir starten am Montag, 07.06.21, wieder mit dem Reitunterricht und den Therapieeinheiten! Bitte meldet Euch vorher unbedingt telefonisch bei Eurer/m Reitlehrer/in an und bringt einen aktuellen Corona-Test bzw. eine aktuelle Bescheinigung mit, dies gilt auch für Privatreiter, die an den Reitstunden des Vereins teilnehmen. Wer diesen nicht mitbringt, kann gegen eine Unkostenbeteiligung von 10 Euro einen Selbsttest bei uns machen. Die Hygiene-/Abstands-/Maskenregeln gelten weiterhin. Auch die Rückverfolgbarkeit muss weiter gewährleistet werden. 

Der Pflasterhof ist nur eingeschränkt zu besuchen, d.h. noch kein Besuch möglich! 

Lichtblicke in der Corona-Zeit für das RTZ

Zugegeben, in der Corona-Zeit wird viel geklagt und dem RTZ geht es – wie vielfach beschrieben – nicht gut. Aber man muss auch mal die guten Nachrichten verbreiten und DANKE sagen:

Ursula Schmitt (2. Vorsitzende des RTZ)  wurde am Freitag, 12. Februar 2021, vom Geschäftsführer der ARKADIA auf dem Pflasterhof eine Spende der ARKADIA Management Consultants GMBH in Höhe von 1.000 € überreicht. Schulpferd Henry schaute zu und wir freuen uns gemeinsam über diese großzügige Geste!

Herzlichen DANK an ARKADIA und Nadine Sandmann für die Vermittlung! https://arkadia.de/ ➚

Arcadia 20200212 Foto Spendenbergabe

Aber auch Materialspenden sind herzlich willkommen: Decken und Halfter der Firma Weyrauch, unentgeltliche Behandlung durch Schulpferdezahnarzt und Zahn-OP für Pablo helfen uns, die Kosten zu senken.

Seit November finden wieder keine Reitstunden- und Therapieeinheiten statt und uns fehlen erhebliche Einnahmen: Auch hier hat uns der eine oder andere mit Spenden unterstützt und wir hoffen, dass sich noch mehr hiervon inspirieren lassen. Denkt daran, wir können Spendenquittungen ausstellen!

Im Frühjahr hat uns Mike S. mit seinem Video über den Verein unterstützt, vielen, die während des ersten Lockdowns nicht auf dem Hof kommen konnten, die Wartezeit erleichtert und auch zu einigen Spenden aus dem Verein und unserem Umfeld geführt.

DANKE an Euch alle!

Reitunterricht – unser Antrag auf Sondergenehmigung

Reitunterricht – Antrag auf Sondergenehmigung

Aufgrund vieler Nachfragen in der letzten Zeit möchten wir unsere Mitglieder gerne informieren:

Wir werden immer wieder angesprochen, dass auf anderen Höfen weiterhin Reitunterricht im Rahmen einer Sondergenehmigung erteilt werde. In diesem Zusammenhang wurde Unverständnis gezeigt, dass das RTZ keinen Reitunterricht anbiete. Wir haben daraufhin nachgefragt, über welche Stelle die Sondergenehmigung erteilt worden sei. Unsere Anfragen hierzu beim Gesundheitsamt und Ordnungsamt per Telefon und Email blieben erfolglos.

Vor diesem Hintergrund haben wir Zweifel am Vorliegen solcher Sondergenehmigungen.

Aus unserer Sicht ist die Regelung der Corona-Schutzverordnung eindeutig: Reitunterricht ist aktuell nicht erlaubt.

Aufgrund der zahlreichen Nachfragen haben wir uns dennoch entschieden, trotz der eigentlich eindeutigen Regelung einen Antrag auf Erteilung einer Sondergenehmigung zu stellen. Wir haben uns hierbei auf die angeblich erteilten Sondergenehmigungen berufen.

Mit Schreiben vom 14.12.2020 haben wir eine Antwort der Stadt Köln erhalten:

Die Erteilung von Reitunterricht ist nicht erlaubt.

Zum Antrag auf Erlass einer Sondergenehmigung teilt die Stadt Köln mit:

 

„Sondergenehmigungen sind leider nicht vorgesehen.“

Es ist uns also weiterhin nicht erlaubt, Reitunterricht anzubieten.

Es ist für uns nicht nachvollziehbar, auf welche Regelung sich andere Höfe beziehen. Sofern jemand substantielle Informationen hat, die nicht nur vom Hörensagen stammen sind wir für Hinweise dankbar. Wir sind gerne bereit, weitere Anträge zu stellen.

Martina, Ursula und Petra

Mit DANK an Birgit Rosenbaum für die Beratung und Antragstellung