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Reitunterricht – unser Antrag auf Sondergenehmigung

Reitunterricht – Antrag auf Sondergenehmigung

Aufgrund vieler Nachfragen in der letzten Zeit möchten wir unsere Mitglieder gerne informieren:

Wir werden immer wieder angesprochen, dass auf anderen Höfen weiterhin Reitunterricht im Rahmen einer Sondergenehmigung erteilt werde. In diesem Zusammenhang wurde Unverständnis gezeigt, dass das RTZ keinen Reitunterricht anbiete. Wir haben daraufhin nachgefragt, über welche Stelle die Sondergenehmigung erteilt worden sei. Unsere Anfragen hierzu beim Gesundheitsamt und Ordnungsamt per Telefon und Email blieben erfolglos.

Vor diesem Hintergrund haben wir Zweifel am Vorliegen solcher Sondergenehmigungen.

Aus unserer Sicht ist die Regelung der Corona-Schutzverordnung eindeutig: Reitunterricht ist aktuell nicht erlaubt.

Aufgrund der zahlreichen Nachfragen haben wir uns dennoch entschieden, trotz der eigentlich eindeutigen Regelung einen Antrag auf Erteilung einer Sondergenehmigung zu stellen. Wir haben uns hierbei auf die angeblich erteilten Sondergenehmigungen berufen.

Mit Schreiben vom 14.12.2020 haben wir eine Antwort der Stadt Köln erhalten:

Die Erteilung von Reitunterricht ist nicht erlaubt.

Zum Antrag auf Erlass einer Sondergenehmigung teilt die Stadt Köln mit:

 

„Sondergenehmigungen sind leider nicht vorgesehen.“

Es ist uns also weiterhin nicht erlaubt, Reitunterricht anzubieten.

Es ist für uns nicht nachvollziehbar, auf welche Regelung sich andere Höfe beziehen. Sofern jemand substantielle Informationen hat, die nicht nur vom Hörensagen stammen sind wir für Hinweise dankbar. Wir sind gerne bereit, weitere Anträge zu stellen.

Martina, Ursula und Petra

Mit DANK an Birgit Rosenbaum für die Beratung und Antragstellung