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Nächster Schritt in die Normalität

Die Inzidenzwerte entwickeln sich weiter positiv, so dass wir in Köln ab heute, 12.06.2021, die Inzidenzstufe 1 erreicht haben. Auf der Website des Pferdesportverbandes Rheinland steht:

„Bei Vorliegen der Inzidenzstufe 1 entfällt nach §14 Abs. 4 Nr. 6 CoronaSchVO die Erforderlichkeit der Negativnachweise, sofern die Inzidenzstufe 1 auch für das ganze Land NRW vorliegt.“

Das heißt für uns: Reitsport und Reitunterricht ist auf dem Außenplatz und auch in der Reithalle möglich. Die Negativnach-weise (Test, Impfnachweis) sind ab sofort nicht mehr erforderlich.

Weiterhin gelten die Maskenpflicht, die Hygieneregeln und auch die Dokumentationspflicht zur Nachverfolgung.

Bitte verfolgt weiter unsere Infos auf der Website sowie auf auf der Facebook- und Instagramm-Seite – sobald sich die Inzidenzwerte verschlechtern, müssen wir die Regeln wieder anpassen!

Gute Nachricht: Vorsichtiger Start in Normalität

Laut Corona-Schutzverordnung sind wir bei den aktuellen Werten in Stufe 2 einzuordnen: Wir starten am Montag, 07.06.21, wieder mit dem Reitunterricht und den Therapieeinheiten! Bitte meldet Euch vorher unbedingt telefonisch bei Eurer/m Reitlehrer/in an und bringt einen aktuellen Corona-Test bzw. eine aktuelle Bescheinigung mit, dies gilt auch für Privatreiter, die an den Reitstunden des Vereins teilnehmen. Wer diesen nicht mitbringt, kann gegen eine Unkostenbeteiligung von 10 Euro einen Selbsttest bei uns machen. Die Hygiene-/Abstands-/Maskenregeln gelten weiterhin. Auch die Rückverfolgbarkeit muss weiter gewährleistet werden. 

Der Pflasterhof ist nur eingeschränkt zu besuchen, d.h. noch kein Besuch möglich! 

Lichtblicke in der Corona-Zeit für das RTZ

Zugegeben, in der Corona-Zeit wird viel geklagt und dem RTZ geht es – wie vielfach beschrieben – nicht gut. Aber man muss auch mal die guten Nachrichten verbreiten und DANKE sagen:

Ursula Schmitt (2. Vorsitzende des RTZ)  wurde am Freitag, 12. Februar 2021, vom Geschäftsführer der ARKADIA auf dem Pflasterhof eine Spende der ARKADIA Management Consultants GMBH in Höhe von 1.000 € überreicht. Schulpferd Henry schaute zu und wir freuen uns gemeinsam über diese großzügige Geste!

Herzlichen DANK an ARKADIA und Nadine Sandmann für die Vermittlung! https://arkadia.de/ ➚

Arcadia 20200212 Foto Spendenbergabe

Aber auch Materialspenden sind herzlich willkommen: Decken und Halfter der Firma Weyrauch, unentgeltliche Behandlung durch Schulpferdezahnarzt und Zahn-OP für Pablo helfen uns, die Kosten zu senken.

Seit November finden wieder keine Reitstunden- und Therapieeinheiten statt und uns fehlen erhebliche Einnahmen: Auch hier hat uns der eine oder andere mit Spenden unterstützt und wir hoffen, dass sich noch mehr hiervon inspirieren lassen. Denkt daran, wir können Spendenquittungen ausstellen!

Im Frühjahr hat uns Mike S. mit seinem Video über den Verein unterstützt, vielen, die während des ersten Lockdowns nicht auf dem Hof kommen konnten, die Wartezeit erleichtert und auch zu einigen Spenden aus dem Verein und unserem Umfeld geführt.

DANKE an Euch alle!

Reitunterricht – unser Antrag auf Sondergenehmigung

Reitunterricht – Antrag auf Sondergenehmigung

Aufgrund vieler Nachfragen in der letzten Zeit möchten wir unsere Mitglieder gerne informieren:

Wir werden immer wieder angesprochen, dass auf anderen Höfen weiterhin Reitunterricht im Rahmen einer Sondergenehmigung erteilt werde. In diesem Zusammenhang wurde Unverständnis gezeigt, dass das RTZ keinen Reitunterricht anbiete. Wir haben daraufhin nachgefragt, über welche Stelle die Sondergenehmigung erteilt worden sei. Unsere Anfragen hierzu beim Gesundheitsamt und Ordnungsamt per Telefon und Email blieben erfolglos.

Vor diesem Hintergrund haben wir Zweifel am Vorliegen solcher Sondergenehmigungen.

Aus unserer Sicht ist die Regelung der Corona-Schutzverordnung eindeutig: Reitunterricht ist aktuell nicht erlaubt.

Aufgrund der zahlreichen Nachfragen haben wir uns dennoch entschieden, trotz der eigentlich eindeutigen Regelung einen Antrag auf Erteilung einer Sondergenehmigung zu stellen. Wir haben uns hierbei auf die angeblich erteilten Sondergenehmigungen berufen.

Mit Schreiben vom 14.12.2020 haben wir eine Antwort der Stadt Köln erhalten:

Die Erteilung von Reitunterricht ist nicht erlaubt.

Zum Antrag auf Erlass einer Sondergenehmigung teilt die Stadt Köln mit:

 

„Sondergenehmigungen sind leider nicht vorgesehen.“

Es ist uns also weiterhin nicht erlaubt, Reitunterricht anzubieten.

Es ist für uns nicht nachvollziehbar, auf welche Regelung sich andere Höfe beziehen. Sofern jemand substantielle Informationen hat, die nicht nur vom Hörensagen stammen sind wir für Hinweise dankbar. Wir sind gerne bereit, weitere Anträge zu stellen.

Martina, Ursula und Petra

Mit DANK an Birgit Rosenbaum für die Beratung und Antragstellung

RTZ im Dezember - Stand 11.12.2020

Liebe Mitglieder und Freunde des RTZ!

Unser Antrag für eine Sondergenehmigung ist noch nicht beantwortet, daher dürfen wir noch immer keinen Reitunterricht anbieten. Auch die Durchführung der Therapieeinheiten ist nicht möglich.

Wir werden im Dezember wie schon angekündigt keine Einzüge für die Reitgebühren der Reitschüler sowie die Therapieeinheiten unserer Patienten durchführen.

Weiterhin eingezogen werden die Mitgliedsbeiträge und die Anlagennutzungsgebühren. Diese Gelder werden unsere monatlichen Kosten bei weitem nicht decken können: Der Verein zahlt weiterhin die Pacht für die Halle und die weiteren Räum, die Boxenmiete, stellt den Mitgliedern die Toiletten zur Verfügung, besorgt die Verbrauchsmaterialien und sorgt für eine regelmäßige Reinigung. Die Telefonrechnung muss ebenso weiter bezahlt werden wie Beiträge zu Versicherungen und Verbänden etc.

Wir halten Euch weiter auf dem Laufenden und wünschen Euch und Euren Familien noch eine schöne Adventszeit und ein besinnliches Weihnachtsfest. Bleibt vorsichtig und gesund!

Liebe Grüße
Martina, Ursula und Petra

Corona-Pandemie und RTZ - Dezember 2020

Zu Eurer Info hier ein paar Neuigkeiten aus dem RTZ!

  • Im November wurden die Reitgebühren eingezogen. Vielen Dank für die vielen netten Rückmeldungen hierzu. Die Pachtgebühren für Reithalle und Räumlichkeiten laufen weiter, genau wie die Boxenmiete, die Tierarztkosten, der Schmied usw. Ohne Einnahmen werden wir diese Situation nicht unbegrenzt stemmen können.
  • Die Einschränkungen für Reitvereine sind bis 10.01.2021 verlängert worden.
  • Wir haben uns entschlossen, im Dezember keine Einzüge durchzuführen. Falls Ihr uns dennoch unterstützen möchtet, sind wir für Spenden auf unser Konto bei der Sparkasse KölnBonn sehr dankbar: BAN: DE1037 0501 9810 1541 2628, BIC: COLSDE33
  • Das Ableisten von Arbeitsstunden ist unter diesen Voraussetzungen nicht möglich. Wir verzichten daher auf die noch nicht geleisteten Arbeitsstunden und werden auch keine Beträge hierfür einziehen.
  • Ein Antrag auf Sondergenehmigung der Erteilung von Reitstunden beim Gesundheitsamt der Stadt Köln wurde von uns eingereicht. Wir warten auf eine Entscheidung.
  • GVG-Weihnachtsspenden-Aktion 2020: Wir sind leider nicht zum Zug gekommen – DANKE an alle, die für uns abgestimmt haben und DANKE an Nina für's Eintragen des RTZ!
  • Petra Bürger hat uns eingetragen bei der Rewe-Aktion "Scheine für Vereine". Pro 15 € Einkaufswert erhält man beim Einkauf in einem Rewe-Markt oder im Rewe-Onlineshop einen Vereinsschein, den man dann auf rewe.de/scheinefürvereine oder in der Rewe-App unserem Reitverein zuordnen kann. Wir erhalten hierfür Gratisprämien. Denkt an uns, nicht nur wenn Ihr bei Rewe seid! ;-)

Wir hoffen, dass wir möglichst bald wieder mit dem Reitunterricht und den Therapieeinheiten starten dürfen, dass "unser" RTZ diese schwierige Zeit meistern wird, wir alle und ihr alle gesund und munter bleibt!

Wir wünschen Euch einen besinnlichen Advent und schöne Feiertage!

Besucht uns weiter im Internet und auf unserer Facebook-Seite und hoffentlich bald wieder auf dem Pflasterhof!

Liebe Grüße! Martina, Ursula und Petra

Auch mal eine richtig gute Nachricht!

2020 Jessica und BobbyEs gibt etwas zu feiern: Jessica Marten hat ihre Prüfung abgeschlossen
zur staatlich geprüften Fachkraft für die heilpädagogische Förderung mit dem Pferd!

Herzlichen Glückwunsch!
Jessica und Bobby

Und wer ist da mit ihr auf dem Bild?

Corona-Schutzverordnung & RTZ - Einschränkungen

Keine guten Neuigkeiten: https://psvr-online.de/86-newsticker/2125-achtung-einzelunterricht-nun-doch-verboten.html ➚

Nachfolgend  in Kürze der Text des Pferdesportverbandes Rheinland zu Eurer Information.
Dies heißt weiter für das RTZ: Es findet kein Reitunterricht und keine Therapieeinheiten statt. Unsere Kosten laufen aber weiter und wie bereits in der Mitgliederversammlung  beschrieben, ist das für den Verein eine schwierige Zeit. Bitte habt Verständnis für unsere Situation, da unsere Kosten weiterlaufen. Wir halten Euch auf dem Laufenden! Ihr habt Fragen: Bitte meldet Euch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Das RTZ-Büro ist während der Lockdown-Zeit nicht besetzt, den Anrufbeantworter hören wir regelmässig ab!

Achtung: Einzelunterricht nun doch verboten!

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvorstände und Betriebsleiter, 

der Pferdesportverband Westfalen hat am frühen Freitagabend eine Mail aus dem Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MAGS) erhalten, über deren Inhalt auch wir Sie leider informieren müssen. 

Reitunterrichtsverbot

In der Mail setzt das MAGS darüber in Kenntnis, dass Reitunterricht in NRW unzulässig ist. Eine Differenzierung zwischen Einzel- und Gruppenunterricht erfolgt dabei nicht. Als rechtlichen Bezug nennt das MAGS dazu die Regelungen des § 7 Absatz 1 Satz der Coronaschutzverordnung. Dort sind die Belange der außerschulischen Bildung geregelt.
In unserer letzten Meldung vom 11.11.2020 haben wir Ihnen eine anderslautende Information gesendet, nach der der Einzelunterricht im Freien erlaubt ist. Wir haben uns dabei auf eine mündliche Aussage und auf eine E-Mail der Corona-Informationsstelle der Staatskanzlei bezogen. Sie bezieht sich auf die Regelung des § 9 (1) der Coronaschutzverordnung. Dort sind die Belange des Sports geregelt.
Der Widerspruch ist offensichtlich.

Verbot einhalten

Für das Erste bitten wir Sie, das Verbot des Unterrichts sehr ernst zu nehmen. Kontrollen durch Ordnungsämter sind möglich und den Weisungen der Behörden ist Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen können geahndet werden. Der Bußgeldkatalog zur CoronaSchVo sieht hier für Verstöße gegen § 7 (Absatz 1 Satz 2) einen Regelsatz von 5.000 Euro vor."

Mitgliederversammlung am 8. Oktober 2020 in der Reithalle

Die Stadtverwaltung Köln hat uns auf Anfrage mitgeteilt, dass wir unter Auflagen die Mitgliederversammlung am 08.10. in der Reithalle durchführen können.

  • Bitte bringt Euren Mund-Nasen-Schutz mit sowie warme Kleidung!
  • Bitte tragt Euren Mund-Nasen-Schutz während der kompletten Versammlung!
  • Haltet die Abstandsregeln von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) ein.
  • Über die Liste der teilnehmenden Mitglieder können wir die Verfolgbarkeit gewährleisten, zusätzlich werden wir für die Bänke einen Sitzplan erstellen – auf den Bänken kann daher der Abstand entfallen.
  • Wir werden keine Getränke ausschenken, damit keine Warteschlange entsteht.
  • Wir werden ein paar Bierbänke aufstellen, die evtl. nicht für alle reichen werden und uns – soweit das geht – kurz halten, um es für alle erträglich zu machen.
  • Wir bitten um zahlreiches und pünktliches Erscheinen, damit die Interessen des Vereins von möglichst vielen Mitgliedern bestimmt werden.
  • Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab 16 Jahren. Für Mitglieder unter 16 Jahren kann ein Elternteil an der Versammlung teilnehmen.

Bis Donnerstag – mit freundlichen Grüßen! Ursula, Petra und Martina

Corona-Schutzverordnung & RTZ - Einschränkungen im November

Nach Telefonaten u.a. mit dem Sportamt des Bezirksamtes, dem Gesundheitsamt und der Staatskanzlei der Landesregierung NRW in Düsseldorf haben wir weitere Informationen vom Landessportbund NRW, der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. und dem Pferdesportverband Rheinland eingeholt und kommen aufgrund der derzeitigen Informationslage zu folgender Regelung für das RTZ:

  • Der Reitunterricht im November 2020 darf nicht stattfinden.
  • Die Therapieeinheiten montags, mittwochs, freitags und samstags vormittags finden nicht statt.
  • Die Voltigiergruppen können nicht stattfinden.
  • Wir werden die Schulpferde ähnlich schon wie in den ersten Monaten der Pandemie zu den Hallenbelegungszeiten des Vereins bewegen.
  • Wir werden in den nächsten Tagen überlegen, welche einzelnen Schulreit-/Therapiestunden wir freigeben können, damit diese durch die Privatpferdereiter genutzt werden können.
  • Die FN hat in Aussicht gestellt, dass sie sich dafür einsetzen wird, dass unter Auflagen Reitunterricht wieder erlaubt werden soll. Falls dies tatsächlich gelingt, werden wir Euch darüber in Kenntnis setzen. Bitte verfolgt diese Informationen auf unserer Internetseite und der Facebookseite rtz-weisser-bogen.

Generelle Regeln für Reitbetriebe:

  • Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten (Mindestabstand 1,5 m).
  • Wenn der Abstand von 1,5 m nicht dauerhaft eingehalten werden kann, gilt Maskenpflicht. Dies gilt auf dem gesamten Pflasterhof.
  • Das Bewegen von Pferden in geschlossenen Räumen (Reithallen und/oder Bewegungshallen ist zulässig.
  • Die Beaufsichtigung von Reitern und/oder Personen, die für die artgerechte Bewegung der Pferde vorgesehen sind, ist aus Sicherheitsgründen und aus Gründen des Tierschutzes, durch fachlich geschultes Personal möglich. Dies gilt sowohl für die Betreuung von einzelnen als auch für die Betreuung mehrerer, sich auf einer Reit- und/oder Bewegungsfläche aufhaltende Pferde/Pferde-Reiterpaare.
  • Ein Mindestflächenbedarf von 200 m2 pro Pferd/Pferd-Reiterpaarung sollte zur Eindämmung möglicher Infektionsrisiken nicht unterschritten werden. Heißt für unsere Reithalle: max 4 Reiter.

Bitte haltet Euch daran und bleibt gesund! Liebe Grüße, Martina, Ursula & Petra